November 2021 – Für leuchtende Kinderaugen
Liebe Patientinnen und Patienten,
wie in den beiden vergangenen Jahren möchten wir Sie auch 2021 auf ein Projekt aufmerksam machen, das uns sehr am Herzen liegt:
Die gemeinnützige Organisation „Stiftung Kinderzukunft“ sammelt jedes Jahr Weihnachtsgeschenke für Kinder, die in Armut oder in einem schwierigen sozialen Umfeld leben. Viele dieser Kinder haben noch nie ein Geschenk zu Weihnachten erhalten – wir möchten das gemeinsam mit Ihnen ändern!
Von Herzen gerne beteiligen wir uns auch in diesem Jahr an der Aktion „Weihnachtspäckchen für Kinder in Not“ und möchten die Stiftung Kinderzukunft dabei unterstützen, dass die mit viel Liebe gepackten Päckchen aus ganz Deutschland ihren Weg zu den Bedürftigen der Gesellschaft finden – und dort für leuchtende Kinderaugen und pure Weihnachtsfreude sorgen.
Unsere Praxis als Paket-Sammelstelle
Unsere Zahnarztpraxis in Großkrotzenburg dient als Paket-Sammelstelle: Sie können Ihr Geschenk vom 26. Oktober bis zum 26. November während der Sprechzeiten bei uns abgeben. Es sollte in etwa das Format eines Schuhkartons haben (damit alle Kinder ca. die gleiche Größe bekommen) und kann mit sauberer, neuer Kleidung, Spielsachen oder Süßigkeiten* befüllt werden. Im Anschluss werden die Päckchen an Waisenheime, Kindergärten und Schulen in Osteuropa verteilt. Viele Kinder freuen sich bereits das ganze Jahr auf den Tag, an dem die Weihnachtsgeschenke aus Deutschland eintreffen.
„Den Moment, wenn sie ihr Päckchen bekommen, vergessen die meisten in ihrem Leben nicht mehr“, sagt Benita Sensen, Projektleiterin der Weihnachtspäckchen-Aktion.
Wenn auch Sie einem Kind einen solch besonderen Moment schenken und ein Lächeln ins Gesicht zaubern möchten, freuen wir uns über Ihre Unterstützung!
Etiketten für die Weihnachtspäckchen
Unter folgendem Link finden Sie die Etiketten für die Pakete. Oder Sie schreiben die folgenden Angaben selbst auf das Päckchen: Bitte machen Sie kenntlich, ob das Geschenk für ein Mädchen oder einen Jungen oder beide geeignet ist. Geben Sie außerdem bitte an, für welche Altersgruppe (bis 6, bis 12, bis 18 Jahre) das Päckchen infrage kommt. Ideal wäre jedoch ein neutrales Geschenk.
* Zu Süßigkeiten können wir aus zahnmedizinischen Gründen natürlich nicht raten, aber es wäre unfair, wenn ein Kind einen Schoko-Nikolaus bekäme und das andere „nur“ altersgerechte Zahnpasta. Vielleicht könnte ja beides einen Weg in Ihr Päckchen finden? Bitte beachten Sie dabei, dass die Lebensmittel aufgrund von Zollbestimmungen jedoch noch mindestens drei Monate haltbar sein müssen.
Hinweise zur altersgerechten Zahnpasta »
Mehr Infos zur Aktion „Weihnachtspäckchen für Kinder in Not“
- 1. Packen Sie ein Weihnachtspäckchen für bedürftige Kinder! Befüllen Sie dazu einen Schuhkarton oder ein DHL-Packset (maximale Größe M / 37,5 x 30,0 x 13,5 cm) mit Geschenken, über die sich Kinder freuen.
- 2. Als ganz persönlichen Gruß können Sie auch ein Foto oder eine selbst gebastelte Weihnachtskarte beilegen. Wenn Sie möchten, können Sie so auch Ihren Namen und Ihre Adresse mitteilen.
- 3. Verpacken Sie den gefüllten Karton in Geschenkpapier und verschnüren oder verkleben Sie Ihr Paket, damit auf dem Transportweg nichts verloren geht. Um kenntlich zu machen, für wen das Paket geeignet ist, können Sie die oben genannten Etiketten nutzen. Bitte packen Sie nicht zu schwer: Die Kinder müssen die Päckchen selbst tragen können.
- 4. Geben Sie Ihr Päckchen in der Zeit vom 26. Oktober bis 26. November bei uns als Sammelstelle während unserer Sprechstunden ab. Weitere Abgabestellen und deren jeweilige Abgabetermine finden Sie hier.
- 5. Damit die Pakete auch bei den Kindern ankommen, bittet die Stiftung Kinderzukunft um eine freiwillige Kostenbeteiligung in Höhe von 3 Euro pro Päckchen. Der Betrag soll direkt bei der Sammelstelle abgegeben oder überwiesen werden. Für alle Päckchen, die in unserer Praxis angenommen werden, übernehmen wir dies. Sollten Sie sich dennoch an den Kosten beteiligen wollen, so steht eine Spendendose der Stiftung Kinderzukunft bereit. Zur Info: Unsere Praxis beteiligt sich – unabhängig davon, ob Sie etwas in die Spendendose tun oder nicht – in jedem Fall mit 3 Euro pro abgegebenes Päckchen. Gerne stellt Kinderzukunft e.V. Ihnen auch eine Zuwendungsbestätigung über die Kostenbeteiligung aus, diese gilt jedoch nur für Ihre Kostenbeteiligung, nicht für Ihr Weihnachtspäckchen.
Einige Anregungen für den Inhalt Ihres Päckchens – gerne können Sie auch Dinge aus verschiedenen Kategorien einpacken und den Karton z. B. mit Süßigkeiten* auffüllen.
- Neue Kinderkleidung: Handschuhe, Mützen, Schals, Sportsachen, selbst gestrickte Socken ...
- Accessoires: Anstecker, Taschen, Brustbeutel, Haarschmuck, Ohrringe, Modeschmuck, Reflektoren, Geldbeutel ...
- Schul- und Bastelsachen: Notizblöcke, Mäppchen, Radiergummis, Bastelbedarf, Briefpapier, Stifte, Malblöcke, Wasserfarben ...
- Spielsachen: Karten- und Würfelspiele, Puppen, neuwertige Kuscheltiere, Federbälle, Spielzeugautos, Bälle ...
- Originalverpackte Hygieneartikel: Zahnbürsten, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz, Cremes, Haarpflege, Seifen ...
- Originalverpackte Süßigkeiten*: Bonbons, Lutscher, Schokolade, Kekse ...
Einige Anregungen für den Inhalt Ihres Päckchens – gerne können Sie auch Dinge aus verschiedenen Kategorien einpacken und den Karton z. B. mit Süßigkeiten* auffüllen.
- Warum fällt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 3 Euro pro Päckchen an? Die Aktion erfordert einen hohen logistischen Aufwand, bei dem auch Kosten anfallen. Bevor die Päckchen an die Kinder verteilt werden, müssen sie gesammelt, gelagert und transportiert werden. Mit der Kostenbeteiligung deckt die Stiftung Kinderzukunft unter anderem Benzin-, Maut- und Versicherungskosten. Für die in unserer Praxis abgegebenen Pakete übernehmen wir dies.
- Warum muss die Kinderkleidung, die ich verschenken möchte, neu sein? Die Kinderkleidung muss aufgrund von Zollbestimmungen neu, d. h. ungetragen sein. Sie braucht allerdings kein Kaufetikett o. Ä. mehr aufzuweisen.
- Können auch Lebensmittel in die Päckchen gepackt werden? Ja, Sie können gerne originalverpackte Lebensmittel wie Süßigkeiten o. Ä. verschenken. Bitte beachten Sie dabei, dass die Lebensmittel aufgrund von Zollbestimmungen jedoch noch mindestens drei Monate haltbar sein müssen. Die Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen finden Sie online unter: www.kinderzukunft.de/weihnachten/QA.